Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen:
Wir schreiben das Kleingedruckte so gross wie hier möglich:
Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen
Die vorliegenden allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen sind integrierender Bestandteil des Vertrages zwischen Druschba Tours GmbH, 3145 Niederscherli, und dem Reiseteilnehmer. Bei allen vermittelten Flug- Arrangements gelten die allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen der zuständigen Fluggesellschaften.
Gerichtsstand ist Bern.
1. Zahlung
Der Reisepreis ist spätestens 31 Tage vor Abreise fällig. Die Reisedokumente werden ca. 10 Tage vor Abreise zugestellt, in jedem Fall aber erst nach Eingang der Zahlung. Bei Nichtzahlung sind wir zur Aushändigung der Reisedokumente nicht verpflichtet und können vom Reisevertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Mit der Anmeldung anerkennt der Teilnehmer die allgemeinen Reisebedingungen.
2. Rücktrittsbedingungen
Tritt ein Teilnehmer von der Buchung zurück, so werden folgende Gebühren erhoben:
bis 60 Tage vor Reiseantritt 10% des Reisepreises,
59 – 30 Tage vor Reiseantritt 50% des Reisepreises
29 – 10 Tage vor Reiseantritt 75% des Reisepreises,
9 – 0 Tage vor Reiseantritt 90% des Reisepreises
Wenn sie eine Reise- Rücktrittskostenversicherung abschliessen, sind diese Kosten, bei Rücktritt von der Buchung, durch diese Versicherung gedeckt. Die Versicherungsprämie und allfällige Visumkosten sind durch den Kunden zusätzlich zu bezahlen, sofern eine Versicherung abgeschlossen wurde oder ein Visum ausnahmsweise im voraus eingeholt werden musste.
2.1 Ersatzperson
Müssen Sie eine Reise annullieren, so kann an Ihrer Stelle eine Ersatzperson die Reise antreten, sofern dies auch von den Flugtarifbestimmungen her möglich ist. Die Ersatzperson muss bereit sein, das Reisearrangement unter den mit Ihnen vereinbarten Bedingungen zu übernehmen.
2.2 Rücktritt durch den Veranstalter
Wird ein gebuchtes Arrangement durch den Veranstalter auch sehr kurzfristig vor Abreise aufgrund der politischen Lage, infolge schlechter Verhältnisse oder aus Sicherheitsgründen jeglicher Art abgesagt oder nicht durchgeführt, hat der Teilnehmer Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Betrages, abzüglich der Prämien für allfällig abgeschlossene Versicherungen oder allfälliger Visumkosten. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen.
2.3 Mindest-Teilnehmerzahl
Sollte die Mindest-Teilnehmerzahl von 6 Personen pro Reise nicht erreicht werden, kann der Veranstalter bis 10 Tage vor Reisebeginn die Reise absagen. Den einbezahlten Reisebetrag erhalten Sie unverzüglich zurück, weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen.
3. Versicherungen
Es ist ausdrücklich Sache des Teilnehmers, sich für die Deckung aller auftretenden Risiken zu Versichern und zu überprüfen, ob die Deckung der Unfall-, Kranken- und Diebstahlversicherungen weltweit gewährleistet ist. Eine Reise- Rücktrittskostenversicherung, die die Kosten bei Rücktritt aus zwingenden Gründen (Krankheit, Unfall usw.) deckt, und eine Reisezwischenfallversicherung (Assistance) ist jedem Teilnehmer im eigenen Interesse sehr zu empfehlen.
4. Haftung
Die Teilnahme an allen Aktivitäten des gebuchten Arragements erfolgt auf eigene Gefahr. Druschba Tours GmbH und die von ihr eingesetzten Leiter übernehmen keine Haftung bei Unfällen, Verlust und Beschädigung von Ausrüstung und Effekten. Insbesondere kann Druschba Tours GmbH nicht dafür garantieren, dass die Veranstaltungen genau nach Programm verlaufen, da dies in erster Linie von Witterungsverhältnissen und von der persönlichen Leistungs-fähigkeit der Teilnehmer abhängig ist. Für die Leistung dritter wie z.B. Camp, Hotel, Fluggesellschaften und anderer Transportunternehmen etc. tritt Druschba Tours Gmbh nur als Vermittler auf und haftet nicht für Qualität, Einhaltung von Sicherheitsvorkehrungen, Zeiten, Anschlüssen usw. Von der Haftung ausgeschlossen sind Schäden, Mängel oder Programmänderungen infolge höherer Gewalt, kriegerischer Ereignisse, Unruhen, Streiks, Epidemien, Naturkatastrophen, Regierungsbeschlüssen, Unfällen, Ausfall von Transportmitteln und Verspätungen. Mehrkosten, die nicht durch eine allfällige Reisezwischenfallversicherung (Assistance) gedeckt sind gehen zu Lasten des Teilnehmers. Auch alle Aktivitäten ausserhalb des gebuchten Arrangements unternimmt der Teilnehmer auf eigenes Risiko und ohne Haftungsanspruch gegenüber Druschba Tours GmbH. Die Haftung beschränkt sich generell auf die Höhe des Reisepreises. Weitergehende Ansprüche und Forderungen sind ausgeschlossen.
5. Reklamationen und Beanstandungen
sind sofort vor Ort zu melden, damit die zuständigen Personen für die Behebung der Mängel besorgt sein können.
6. Preis- und Programmänderungen
Änderungen der Leistungen und Preise, die Berichtigung von Irrtümern, Druck- und Rechenfehlern, Wechselkurs- und Tarifträgern, insbesondere von Verkehrsträgern sind ausdrücklich vorbehalten. Bei etwaigen Flugverspätungen haften weder die Fluglinien noch der Veranstalter, falls dadurch Anschlussflüge nicht erreicht werden.
7. Visum, Reisepass, Impfungen, Zollvorschriften
Für das Einhalten der Bestimmungen und Vorschriften betreffend Pass, Visum, Zoll und Impfungen ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Entsprechende Informationen erhält der Teilnehmer mit der Reisedokumentation. Der Reisepass muss mindestens 3 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig sein.